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Prominente Trauerfälle alle anzeigen
Noch immer sträuben sich die meisten Menschen davor Ihr Testament zu machen. Dabei können Sie ihren Hinterbliebenen hierin oft wichtige Fragen dazu beantworten, was einmal mit ihrem Erbe geschehen soll.

Insbesondere wenn Sie Ihnen nahestehende Menschen, die nicht zu ihren gesetzlichen Erben gehören in die Erbengemeinschaft einbeziehen möchten, sollten Sie ein ihren letzten Willen schriftlich festhalten.


Formaljuristisch ist das Testament eine "letztwillige Verfügung". Sie verfügen, wie Ihr Vermögen weitergegeben wird. Wenn Sie kein Testament verfassen, wird die Erbfolge automatisch gesetzlich geregelt. Wenn Sie nicht wollen, dass diese gesetzliche Erbfolgeregelung greift, müssen Sie Ihr persönliches Testament verfassen. Ein solches Testament können Sie eigenhändig erstellen oder als öffentliches Testament notariell hinterlegen. Das eigenhändig erstellte Testament muss von der Person, die das Testament verfasst, handschriftlich geschrieben und unterschrieben ...

Ablauf von Beerdigung und Trauerfeier

Die wenigsten Menschen sind mit dem Ablauf von Trauerfeier und Beerdigung wirklich vertraut. Dabei können Sie auf beides erheblichen Einfluss nehmen.

Wir erklären Ihnen nicht nur die traditionellen Inhalte und Abläufe der Trauerfeier und der Beerdigung auf, sondern erörtern auch, welche Möglichkeiten sie haben beides so individuell wie möglich zu gestalten.


Nach der Beerdigungsfeier wird der Sarg von Sargträgern oder mit einem Fahrzeug zum Ort der Bestattung gebracht. Die nächsten Angehörigen gehen direkt dahinter. Sind größere Entfernungen zurückzulegen, treffen Sie sich an der Friedhofskapelle und gehen von dort zum Ort des Grabes. Die Grabstätte ist bereits ausgehoben und vorbereitet. Der Geistliche führt die Bestattungszeremonie durch, danach wird der Sarg in die Erde gelassen. Die Trauernden können Blumen oder Erde auf den Sarg streuen. Im Anschluss an die Bestattung können Ihnen die Trauergäste einzeln ihr Beileid aussprechen, sofern Sie dies wünschen...